# Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen

Das Land Niedersachsen förderte den Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren bei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern mit bis zu 75 Prozent der Kosten, davon bis zu 50 Prozent aus EFRE-Mitteln und bis zu 25 Prozent aus Landesmitteln. Ziel war es, Betriebsuebergaben zu begleiten, Wissen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Gefördert wurden die Beratung von Übernahmeinteressierten und die Begleitung von Übernahmeprozessen. Eine Antragstellung ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Gründung |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Niedersachsen
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
- Schlüssiges, förderfähiges Projektkonzept
- Keine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Förderung für denselben Zweck

## Kombinierbarkeit

Keine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Förderung für denselben Zweck

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen beantragen?

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Förderung für denselben Zweck Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren Niedersachsen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Einsatz-von-Nachfolgemoderatorinnen-und-Nachfolgemoderatoren.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einsatz-von-nachfolgemoderatorinnen-und-nachfolgemoderatoren-niedersachsen-nbank-investiti
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einsatz-von-nachfolgemoderatorinnen-und-nachfolgemoderatoren-niedersachsen-nbank-investiti
