# Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung

Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen gestaffelten Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig und pauschal um 10.000 Euro. Mit diesem Familienzuschlag gibt es bis 60.000 Euro Einkommen noch 10 Prozent. Der Bonus wurde zum 21. Juli 2026 neu gestaffelt und ersetzt die früheren technologiespezifischen Boni.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Heizung, Energie, Familie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid unterhalb der jeweiligen Grenze
- Familienzuschlag nur bei mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind im Haushalt
- In WEG und Mehrfamilienhäusern nur über Zusatzantrag binnen sechs Monaten nach Zusage
- Je Wohneinheit nur einmal beantragbar

## Kombinierbarkeit

Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung KfW 458

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung beantragen?

Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit

### Wie viel Geld gibt es bei Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung mit anderen Förderungen kombinieren?

Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung KfW 458 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einkommensbonus-und-familienzuschlag-der-heizungsfoerderung-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/heizung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einkommensbonus-und-familienzuschlag-der-heizungsfoerderung-kfw
