# EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Betreiber von Solaranlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung erhalten eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 gelten für Anlagen auf Gebäuden oder Laermschutzwaenden in der Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 6,66 Cent bis 40 Kilowatt und 5,44 Cent bis 100 Kilowatt. In der Volleinspeisung sind es 12,22 Cent bis 10 Kilowatt und 10,24 Cent bis 40 sowie bis 100 Kilowatt. Sonstige Anlagen erhalten 6,19 Cent. Die Saetze sinken halbjährlich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Vermieter, Kommunen, Vereine |
| Themen | Photovoltaik, Energie |
| Frist | laufend, Saetze sinken halbjährlich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister
- Anlage bis 100 Kilowatt installierter Leistung
- Vergütungssatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung
- Erhöhung um 1,5 Cent je Kilowattstunde für Anlagen ab 40 Kilowatt aus dem Solarpaket I steht noch unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission

## Kombinierbarkeit

KfW 270 Erneuerbare Energien Standard, Landesprogramme für Batteriespeicher

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW beantragen?

EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Vermieter, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister

### Wo gilt EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW beantragen?

laufend, Saetze sinken halbjährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW mit anderen Förderungen kombinieren?

KfW 270 Erneuerbare Energien Standard, Landesprogramme für Batteriespeicher Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Antragstellung: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eeg-einspeiseverguetung-fuer-solaranlagen-bis-100-kw-bundesnetzagentur-und-stromnetzbetrei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/photovoltaik

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eeg-einspeiseverguetung-fuer-solaranlagen-bis-100-kw-bundesnetzagentur-und-stromnetzbetrei
