# E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

Zuschuss von 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je fabrikneuem E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger für den gewerblichen Einsatz. Das Rad muss mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und deutlich mehr Transportkapazität bieten als ein normales Fahrrad. Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Anträge laufen elektronisch über das BAFA-Portal, eine feste Einreichungsfrist gibt es nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, umgesetzt vom BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.500 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Programmlaufzeit 01.10.2024 bis 30.06.2027, keine Einreichungsfrist |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Fabrikneues E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger von der BAFA-Positivliste
- Mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
- Nachweis der gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit
- Angebot des Händlers und Vorhabenbeschreibung mit Einsatzzweck

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen?

E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Fabrikneues E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger von der BAFA-Positivliste

### Wie viel Geld gibt es bei E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen?

Programmlaufzeit 01.10.2024 bis 30.06.2027, keine Einreichungsfrist Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie
- Antragstellung: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/e-lastenfahrrad-richtlinie-der-nationalen-klimaschutzinitiative-bundesministerium-fuer-umw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/e-lastenfahrrad-richtlinie-der-nationalen-klimaschutzinitiative-bundesministerium-fuer-umw
