# E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)

Vorgängerprogramm der heutigen E-Lastenfahrrad-Richtlinie: Von 1. März 2021 bis 29. Februar 2024 förderte der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Anders als heute waren auch Kommunen sowie Vereine und Verbände antragsberechtigt. Nachfolger ist die seit 1. Oktober 2024 geltende E-Lastenfahrrad-Richtlinie mit maximal 3.500 Euro.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | ausgelaufen am 29. Februar 2024, Programmlaufzeit war 1. März 2021 bis 29. Februar 2024; Nachfolger ist die E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab 1. Oktober 2024 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Nutzlast von mindestens 120 kg
- Serienmäßig hergestellt und fabrikneu
- Antragstellung ausschließlich elektronisch beim BAFA

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative) beantragen?

E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Nutzlast von mindestens 120 kg

### Wie viel Geld gibt es bei E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative) beantragen?

ausgelaufen am 29. Februar 2024, Programmlaufzeit war 1. März 2021 bis 29. Februar 2024; Nachfolger ist die E-Lastenfahrrad-Richtlinie ab 1. Oktober 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es E-Lastenfahrrad-Richtlinie 2021 bis 2024 (Nationale Klimaschutzinitiative) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/e-lastenfahrrad-richtlinie-bis-2024
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/e-lastenfahrrad-richtlinie-2021-bis-2024-nationale-klimaschutzinitiative-bundesministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/e-lastenfahrrad-richtlinie-2021-bis-2024-nationale-klimaschutzinitiative-bundesministerium
