# E-Auto-Förderung 2026 des Bundes

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Antrag über die Förderzentrale des Bundes |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 6.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.500 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | laufend, solange Mittel verfügbar sind (Programm bis 2029 angelegt) |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Nur Privatpersonen, keine Unternehmen
- Neufahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1, Kauf oder Leasing, Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro, plus 5.000 Euro je Kind für maximal zwei Kinder
- Registrierung mit BundID und Vorlage des Steuerbescheids
- Digitale Antragstellung über die Förderzentrale des Bundes, freigeschaltet seit dem 20. Mai 2026
- Nachweis der Kinder für den Kinderzuschlag

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der THG-Quote für dasselbe Fahrzeug

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann E-Auto-Förderung 2026 des Bundes beantragen?

E-Auto-Förderung 2026 des Bundes richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Nur Privatpersonen, keine Unternehmen

### Wie viel Geld gibt es bei E-Auto-Förderung 2026 des Bundes?

Der Höchstbetrag beträgt 6.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt E-Auto-Förderung 2026 des Bundes?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich E-Auto-Förderung 2026 des Bundes vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich E-Auto-Förderung 2026 des Bundes beantragen?

laufend, solange Mittel verfügbar sind (Programm bis 2029 angelegt) Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich E-Auto-Förderung 2026 des Bundes mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der THG-Quote für dasselbe Fahrzeug Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für E-Auto-Förderung 2026 des Bundes?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-foerderportal-2403088
- Antragstellung: https://foerderzentrale.gov.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/e-auto-foerderung-2026-des-bundes-bundesamt-fuer-wirtschaft-und-ausfuhrkontrolle-bafa-antr
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/e-auto-foerderung-2026-des-bundes-bundesamt-fuer-wirtschaft-und-ausfuhrkontrolle-bafa-antr
