# Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)

Wiederkehrendes Sonderprogramm des Bundes zur Rettung und Sanierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; die übrige Finanzierung müssen Träger, Land, Kommune oder Dritte aufbringen. Seit 2009 wurden bis 2025 rund 547 Millionen Euro investiert und mehr als 3.000 Kulturdenkmäler und historische Orgeln gefördert. Das 14. Sonderprogramm endete im November 2025 und ist für Neuanträge geschlossen. Für 2026 hat der Haushaltsausschuss 50 Millionen Euro für eine neue Runde vorgesehen. Anträge laufen über die Antragstellen der Länder.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | 14. Programm im November 2025 beendet, neue Runde für 2026 vorgesehen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- National bedeutsames Kulturdenkmal oder historische Orgel
- Gesicherte Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent
- Antragstellung über die zuständige Antragstelle des Landes
- Kein Vorhabensbeginn vor Bewilligung

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Landesdenkmalförderung und Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz üblich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS) beantragen?

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS) richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: National bedeutsames Kulturdenkmal oder historische Orgel

### Wie viel Geld gibt es bei Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS) beantragen?

14. Programm im November 2025 beendet, neue Runde für 2026 vorgesehen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Landesdenkmalförderung und Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz üblich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme
- Antragstellung: https://kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/denkmalschutz-sonderprogramm-des-bundes-ds-beauftragter-der-bundesregierung-fuer-kultur-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/denkmalschutz-sonderprogramm-des-bundes-ds-beauftragter-der-bundesregierung-fuer-kultur-un
