# Denkmalförderung Niedersachsen

Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege (NLD) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | 28. Februar 2026 und 31. Juli 2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Eingetragenes Kulturdenkmal in Niedersachsen
- Abstimmung der Maßnahme mit dem NLD vor Durchführung
- Online-Antrag über das NAVO-Portal
- Vollständige Unterlagen mit Kostenplan, Kostenvoranschlaegen und Fotos
- Erforderliche denkmalrechtliche Genehmigungen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Steuererleichterungen nach Paragraf 7i und 10f EStG sowie Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Denkmalförderung Niedersachsen beantragen?

Denkmalförderung Niedersachsen richtet sich an Privatpersonen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Eingetragenes Kulturdenkmal in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Denkmalförderung Niedersachsen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Denkmalförderung Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Denkmalförderung Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Denkmalförderung Niedersachsen beantragen?

28. Februar 2026 und 31. Juli 2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Denkmalförderung Niedersachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Steuererleichterungen nach Paragraf 7i und 10f EStG sowie Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Denkmalförderung Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://denkmalpflege.niedersachsen.de/service/denkmalforderung-173767.html
- Antragstellung: https://denkmalpflege.niedersachsen.de/service/denkmalforderung-173767.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/denkmalfoerderung-niedersachsen-niedersaechsisches-landesamt-fuer-denkmalpflege-nld
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/denkmalfoerderung-niedersachsen-niedersaechsisches-landesamt-fuer-denkmalpflege-nld
