# Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Baden-Württemberg fördert mit Charge@BW öffentlich zugängliche Ladestationen einschließlich Netzanschluss. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Die Mindestbewilligungssumme liegt bei 5.500 Euro, gefördert werden maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller über die Programmlaufzeit. Der Ladepunkt muss mindestens drei Jahre ab Fertigstellung betrieben und werktags mindestens zwölf Stunden zugänglich sein, der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder aus regenerativer Erzeugung vor Ort stammen. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank / Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend, Bearbeitung nach Eingangsdatum |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Öffentlich zugänglicher Ladepunkt in Baden-Württemberg
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien oder regenerativer Erzeugung vor Ort
- Mindestbewilligungssumme 5.500 Euro
- Betriebsverpflichtung von mindestens drei Jahren ab Fertigstellung
- Zugänglichkeit von mindestens zwölf Stunden werktags
- Maximal 250 geförderte Ladepunkte je Antragsteller

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen?

Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Öffentlich zugänglicher Ladepunkt in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen?

laufend, Bearbeitung nach Eingangsdatum Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/charge-bw-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-l-bank-ministerium-fuer-verkehr-baden-wu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/charge-bw-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-l-bank-ministerium-fuer-verkehr-baden-wu
