# Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ergänzt die Interreg-B-Förderung um zusätzliche Bundesmittel für deutsche Projektpartner. Gefördert werden Vorhaben von besonderem Bundesinteresse, die zu einer nachhaltigen und integrierten Raumentwicklung beitragen, etwa resiliente Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen, Klimaanpassung in Städten und Regionen, regionale Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität. Antragsberechtigt sind deutsche Antragsteller aus den sechs Programmräumen, die an einem transnationalen Interreg-Projekt mit deutscher Beteiligung mitwirken. Zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit fachlicher Begleitung durch das BBSR.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betreut vom BBSR |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Wohnen und Miete, Natur und Umwelt, Mobilität |
| Frist | Aufrufe des BBSR |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Beteiligung an einem Interreg-B-Projekt mit deutscher Beteiligung
- Sitz in Deutschland und Zuordnung zu einem der sechs Programmräume
- Thema von besonderem Bundesinteresse

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (20):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit beantragen?

Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Beteiligung an einem Interreg-B-Projekt mit deutscher Beteiligung

### Wo gilt Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit beantragen?

Aufrufe des BBSR Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 14 Fragen und dauert etwa 5 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.interreg.de/INTERREG2021/DE/Foerderung/ZusaetzlicheBundefoerderung/BundesprogrammTransnationaleZusammenarbeit/bundesprogramm-transnationale-zusammenarbeit_node.html
- Antragstellung: https://www.interreg.de/INTERREG2021/DE/Foerderung/ZusaetzlicheBundefoerderung/FoerderungBeantragen/foerderung-beantragen_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesprogramm-transnationale-zusammenarbeit-bundesministerium-fuer-wohnen-stadtentwicklun
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesprogramm-transnationale-zusammenarbeit-bundesministerium-fuer-wohnen-stadtentwicklun
