# Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen, die die direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand bei Antragstellung senken. Förderintensität bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten, bei vollständiger Vermeidung der direkten Emissionen bis zu 50 Prozent. Höchstbetrag 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen ist eine Kofinanzierung durch das Bundesland von 30 Prozent erforderlich; der Bund trägt dann maximal 70 Prozent.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Energie, THG-Quote |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Minderung der direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent
- Gesamtinvestitionskosten über 500.000 Euro (kleine Unternehmen) bzw. über 1 Million Euro (übrige Unternehmen)
- Ermittlung der Mehrkosten über ein glaubwürdiges kontrafaktisches Szenario
- Erhalt der Investition am Standort mindestens fünf Jahre (drei Jahre bei KMU)
- Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen Landeskofinanzierung von 30 Prozent

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) beantragen?

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Minderung der direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 30.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (AGVO)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1/
- Antragstellung: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-modul-1/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-bik-modul-1-teilmodul-1-investitionsvorhaben-ag
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-industrie-und-klimaschutz-bik-modul-1-teilmodul-1-investitionsvorhaben-ag
