# Bürgerenergiefonds Thüringen

Zuschussförderung für die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Thüringen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro, der maximale Zuschuss je Projekt bei 200.000 Euro. Zielgruppe sind Bürgerenergiegenossenschaften und deren Projektgesellschaften. Damit deckt Thüringen dieselbe Lücke ab wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: die Vorlaufkosten für Machbarkeitsprüfungen und Gutachten, die vor jeder Realisierungsentscheidung anfallen und für die es sonst keine Finanzierung gibt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Thüringen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 200.000 Euro |
| Mindestbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Thüringen |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Energie, Photovoltaik |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bürgerenergiegenossenschaft oder deren Projektgesellschaft
- Zuwendungsfähige Ausgaben in der Planungs- und Startphase
- Mindestfördersumme 10.000 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bürgerenergiefonds Thüringen beantragen?

Bürgerenergiefonds Thüringen richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Bürgerenergiegenossenschaft oder deren Projektgesellschaft

### Wie viel Geld gibt es bei Bürgerenergiefonds Thüringen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bürgerenergiefonds Thüringen?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bürgerenergiefonds Thüringen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bürgerenergiefonds Thüringen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bürgerenergiefonds Thüringen?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/thueringen
- Antragstellung: https://www.fachagentur-wind-solar.de/veroeffentlichungen/laenderinformationen/thueringen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-thueringen-freistaat-thueringen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Thüringen: https://antragio.com/bundesland/thueringen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/buergerenergiefonds-thueringen-freistaat-thueringen
