# Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)

Das brandenburgische Windenergieanlagenabgabengesetz vom 19. Juni 2019 verpflichtete Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, zu einer Sonderabgabe von 10.000 Euro je Anlage und Jahr an die Gemeinden im Radius von 3 Kilometern. Es war die erste Regelung dieser Art in Deutschland. Das Gesetz ist am 28. November 2025 durch das Gesetz vom 27. November 2025 außer Kraft getreten. Nachfolger ist das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG), das die Abgabe auf Photovoltaik ausweitet und für Windenergieanlagen ab 2026 auf 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr umstellt.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Zahlung durch die Anlagenbetreiber an die Gemeinden |
| Ebene | Land |
| Förderart | Prämie |
| Höchstbetrag | 10.000 Euro |
| Gültig | Brandenburg |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Energie, Sonstiges |
| Frist | Am 28. November 2025 außer Kraft getreten durch Gesetz vom 27. November 2025; Nachfolger ist das BbgEESG |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beantragen?

Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) richtet sich an Kommunen. Weitere Einschränkungen der Zielgruppe nennt der Fördergeber nicht.

### Wie viel Geld gibt es bei Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)?

Der Höchstbetrag beträgt 10.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)?

Das Programm gilt in Brandenburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beantragen?

Am 28. November 2025 außer Kraft getreten durch Gesetz vom 27. November 2025; Nachfolger ist das BbgEESG Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgwindabgg
- Antragstellung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgeesg
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/brandenburgisches-windenergieanlagenabgabengesetz-bbgwindabgg-land-brandenburg-zahlung-dur
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Brandenburg: https://antragio.com/bundesland/brandenburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/brandenburgisches-windenergieanlagenabgabengesetz-bbgwindabgg-land-brandenburg-zahlung-dur
