# Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten

Krankenkassen müssen in ihrer Satzung regeln, unter welchen Voraussetzungen Versicherte einen Bonus erhalten, wenn sie Früherkennungsuntersuchungen oder Schutzimpfungen in Anspruch nehmen. Auch die regelmäßige Teilnahme an qualitätsgesicherten Praeventionsangeboten soll mit einem Bonus honoriert werden. Bei betrieblicher Gesundheitsförderung sollen sowohl Arbeitgeber als auch teilnehmende Versicherte einen Bonus bekommen. Höhe und Form des Bonus legt jede Kasse selbst fest.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Gesetzliche Krankenkassen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit entsprechendem Satzungsbonus
- Nachweis der Teilnahme an Früherkennung, Impfungen oder zertifizierten Praeventionsangeboten
- Einwilligung in die Verarbeitung der Nachweisdaten

## Kombinierbarkeit

Wirkt zusätzlich zur abgesenkten Belastungsgrenze für chronisch Kranke

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten beantragen?

Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit entsprechendem Satzungsbonus

### Wo gilt Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten mit anderen Förderungen kombinieren?

Wirkt zusätzlich zur abgesenkten Belastungsgrenze für chronisch Kranke Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65a.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__65a.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bonusprogramme-fuer-gesundheitsbewusstes-verhalten-gesetzliche-krankenkassen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bonusprogramme-fuer-gesundheitsbewusstes-verhalten-gesetzliche-krankenkassen
