# Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 12.800 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Natur und Umwelt, Sonstiges |
| Frist | Geltungsdauer bis 31.12.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gemeinde, Gemeindeverband, juristische Person mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung oder kommunaler Eigenbetrieb
- Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
- Antrag vor Maßnahmenbeginn

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen beantragen?

Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinde, Gemeindeverband, juristische Person mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung oder kommunaler Eigenbetrieb

### Wie viel Geld gibt es bei Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 12.800 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen beantragen?

Geltungsdauer bis 31.12.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15392/gefahrenermittlung-und-sanierung-von-altlasten-sowie-weitere-massnahmen-des-bodenschutzes-bodenschutz--und-altlastenfoerderrichtlinien.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15392/gefahrenermittlung-und-sanierung-von-altlasten-sowie-weitere-massnahmen-des-bodenschutzes-bodenschutz--und-altlastenfoerderrichtlinien.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bodenschutz-und-altlastenfoerderrichtlinien-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-b
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bodenschutz-und-altlastenfoerderrichtlinien-nordrhein-westfalen-land-nordrhein-westfalen-b
