# Bildungsscheck NRW 2.0

Der Bildungsscheck NRW 2.0 bezuschusst berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Kursgebühren, höchstens 500 Euro. Er kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 Euro. Als Einkommensnachweis ist zwingend ein Einkommensteuerbescheid noetig, der nicht aelter als zwei Jahre ist. Der Kurs muss vor Beginn im ESF-Onlineportal registriert werden, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Nach einer Anpassung der ESF-Richtlinie ist die Antragstellung ab dem 1. September 2026 wieder möglich, Kurse können bereits jetzt registriert werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, G.I.B. GmbH |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Privatpersonen |
| Themen | Bildung |
| Frist | Antragstellung ab 01.09.2026 wieder möglich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 50.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 100.000 Euro
- Einkommensteuerbescheid nicht aelter als zwei Jahre, Lohnbescheinigungen genuegen nicht
- Bezug der Weiterbildung zum aktuellen oder künftigen Beruf
- Registrierung der Weiterbildung im ESF-Onlineportal spätestens am Vortag des Kursbeginns
- Keine andere öffentliche Förderung für dieselbe Weiterbildung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bildungsscheck NRW 2.0 beantragen?

Bildungsscheck NRW 2.0 richtet sich an Arbeitnehmer und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

### Wie viel Geld gibt es bei Bildungsscheck NRW 2.0?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bildungsscheck NRW 2.0?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bildungsscheck NRW 2.0 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bildungsscheck NRW 2.0 beantragen?

Antragstellung ab 01.09.2026 wieder möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bildungsscheck NRW 2.0?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
- Antragstellung: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bildungsscheck-nrw-2-0-ministerium-fuer-arbeit-gesundheit-und-soziales-des-landes-nordrhei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen: https://antragio.com/bundesland/nordrhein-westfalen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bildungsscheck-nrw-2-0-ministerium-fuer-arbeit-gesundheit-und-soziales-des-landes-nordrhei
