# Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Kommunale Träger und Jobcenter nach SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Sport, Familie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen
- Nachweis der tatsächlichen Teilnahme an der Aktivität
- Antrag bei Stadt, Gemeinde, Landkreis oder Jobcenter

## Kombinierbarkeit

Weitere Leistungen des Bildungspakets wie Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Lernförderung und Schülerbeförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen?

Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

### Wo gilt Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit anderen Förderungen kombinieren?

Weitere Leistungen des Bildungspakets wie Schulbedarf, Mittagsverpflegung, Lernförderung und Schülerbeförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-teilhabe-am-sozialen-und-kulturellen-leben-kommunale-traeger-und-jobc
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-teilhabe-am-sozialen-und-kulturellen-leben-kommunale-traeger-und-jobc
