# Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zuständige Leistungsbehörden der Länder und Kommunen (Sozialämter) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Familie, Sozialleistung, Zuwanderung und Integration |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Leistungsbezug nach dem AsylbLG
- Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener im Sinne der Paragrafen 34 ff. SGB XII
- Gesonderter Antrag bei der zuständigen Stelle, teilweise über Bildungs- und Teilhabekarten

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Aufenthaltsstatus
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG beantragen?

Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Leistungsbezug nach dem AsylbLG

### Wo gilt Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-fuer-kinder-nach-paragraf-3-abs-4-asylblg-zustaendige-leistungsbehoer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bildung-und-teilhabe-fuer-kinder-nach-paragraf-3-abs-4-asylblg-zustaendige-leistungsbehoer
