# BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027

Nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EFRE-Mitteln für Berliner Projekte in den Schwerpunkten Energieeffizienz, Umwelt- und Energiemanagement, Netze und Speicher, Anpassung an den Klimawandel, Stadtnatur sowie nachhaltige Mobilität. Förderfähig sind ausdrücklich alle Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, kofinanziert aus dem EFRE |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Berlin |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Natur und Umwelt, Energie |
| Frist | Förderperiode 2021 bis 2027, jährliche Einreichungsfristen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften
- Projekt in Berlin
- Einreichung innerhalb der jährlichen Fristen, für 2025 bis zum 30.06.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027 beantragen?

BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027 richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften

### Wo gilt BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027?

Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027 beantragen?

Förderperiode 2021 bis 2027, jährliche Einreichungsfristen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://regenwasseragentur.berlin/planen-und-umsetzen/foerdermittel-regenwasserbewirtschaftung/
- Antragstellung: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/foerderprogramme/bene/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bene-ii-berliner-programm-fuer-nachhaltige-entwicklung-2021-bis-2027-land-berlin-senatsver
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Berlin: https://antragio.com/bundesland/berlin

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bene-ii-berliner-programm-fuer-nachhaltige-entwicklung-2021-bis-2027-land-berlin-senatsver
