# Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer

Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20 können statt eines Einzelnachweises einen Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er reicht von 384 Euro bei einem Grad von 20 über 1.140 Euro bei 50 bis zu 2.840 Euro bei 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7.400 Euro. Zusätzlich gibt es einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro sowie einen Pflege-Pauschbetrag für die unentgeltliche Pflege naher Angehoeriger.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Finanzaemter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Höchstbetrag | 7.400 Euro |
| Mindestbetrag | 384 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 20 oder Hilflosigkeit
- Nachweis durch Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis
- Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung oder über die Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Einheitliche Ausuebung des Wahlrechts gegenueber dem Einzelnachweis nach Paragraf 33 EStG

## Kombinierbarkeit

Alternativ zum Einzelnachweis aussergewoehnlicher Belastungen; neben Pflege-Pauschbetrag und Hinterbliebenen-Pauschbetrag

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer beantragen?

Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 20 oder Hilflosigkeit

### Wie viel Geld gibt es bei Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer?

Der Höchstbetrag beträgt 7.400 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternativ zum Einzelnachweis aussergewoehnlicher Belastungen; neben Pflege-Pauschbetrag und Hinterbliebenen-Pauschbetrag Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/behinderten-pauschbetrag-in-der-einkommensteuer-finanzaemter-der-laender
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/behinderten-pauschbetrag-in-der-einkommensteuer-finanzaemter-der-laender
