# Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bezug einer der im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen oder Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
- Antrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Vorlage der erforderlichen Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie
- Mitteilung, sobald die Voraussetzungen entfallen

## Kombinierbarkeit

Unabhängig von anderen Nachteilsausgleichen des Schwerbehindertenrechts

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen?

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug einer der im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen oder Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis

### Wo gilt Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag mit anderen Förderungen kombinieren?

Unabhängig von anderen Nachteilsausgleichen des Schwerbehindertenrechts Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
- Antragstellung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/befreiung-oder-ermaessigung-vom-rundfunkbeitrag-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/befreiung-oder-ermaessigung-vom-rundfunkbeitrag-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice
