# Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII

In der Sozialhilfe und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Sozialhilfeträger Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsaechlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Auch hier gilt eine einjährige Karenzzeit ab Beginn des ersten Leistungsbezugs, in der die tatsaechlichen Kosten anerkannt werden; die Karenzzeit verlaengert sich um Monate ohne Leistungsbezug. Nach der Karenzzeit sind unangemessene Kosten in der Regel noch bis zu sechs Monate zu übernehmen. Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden mitgetragen und können pauschaliert werden. Die konkreten Angemessenheitsgrenzen setzt der oertliche Träger.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Träger der Sozialhilfe, in der Regel Kreis oder kreisfreie Stadt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Tatsaechliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Angemessenheit nach oertlicher Richtlinie nach Ablauf der Karenzzeit

## Kombinierbarkeit

Schließt Wohngeld aus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII beantragen?

Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII

### Wo gilt Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII mit anderen Förderungen kombinieren?

Schließt Wohngeld aus Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach Paragraf 35 SGB XII?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__35.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bedarfe-fuer-unterkunft-und-heizung-nach-paragraf-35-sgb-xii-traeger-der-sozialhilfe-in-de
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bedarfe-fuer-unterkunft-und-heizung-nach-paragraf-35-sgb-xii-traeger-der-sozialhilfe-in-de
