# Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein Landespflegegeld von 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung ist einkommensunabhängig und steuerfrei und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt. Der Antrag ist einmalig zu stellen, danach erfolgt die Auszahlung automatisch. Nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 wird bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesamt für Pflege (LfP), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Praevention |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 500 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Gesundheit und Pflege, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
- Hauptwohnsitz in Bayern
- Einmalige Antragstellung beim Landesamt für Pflege
- Kontoinhaber muss exakt mit den Angaben im Antrag übereinstimmen

## Kombinierbarkeit

Zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerisches Landespflegegeld beantragen?

Bayerisches Landespflegegeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5

### Wie viel Geld gibt es bei Bayerisches Landespflegegeld?

Der Höchstbetrag beträgt 500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bayerisches Landespflegegeld?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerisches Landespflegegeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerisches Landespflegegeld beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerisches Landespflegegeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerisches Landespflegegeld?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.landespflegegeld.bayern.de/
- Antragstellung: https://www.landespflegegeld.bayern.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerisches-landespflegegeld-landesamt-fuer-pflege-lfp-bayerisches-staatsministerium-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gesundheit
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerisches-landespflegegeld-landesamt-fuer-pflege-lfp-bayerisches-staatsministerium-fuer
