# Bayerisches Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Zentrum Bayern Familie und Soziales |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 300 Euro |
| Mindestbetrag | 250 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | laufend für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Bayern
- Kind ist vor dem 1. Januar 2025 geboren
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und eigene Betreuung
- Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, möglichst vor dem 13. Lebensmonat

## Kombinierbarkeit

Kindergeld, Elterngeld, Bayerisches Krippengeld

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bayerisches Familiengeld beantragen?

Bayerisches Familiengeld richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Hauptwohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Bayern

### Wie viel Geld gibt es bei Bayerisches Familiengeld?

Der genannte Höchstbetrag von 300 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bayerisches Familiengeld?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Bayerisches Familiengeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bayerisches Familiengeld beantragen?

laufend für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bayerisches Familiengeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Kindergeld, Elterngeld, Bayerisches Krippengeld Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bayerisches Familiengeld?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
- Antragstellung: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayerisches-familiengeld-zentrum-bayern-familie-und-soziales
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayerisches-familiengeld-zentrum-bayern-familie-und-soziales
