# BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht

Das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz schließt eine Luecke des Bundes-BAföG: Gefördert werden Schuelerinnen und Schueler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien sowie der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn eine auswaertige Unterbringung notwendig ist. Das Bundes-BAföG setzt in diesen Schularten erst ab Klasse 10 ein. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt und beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt. Für alle Schularten ab Klasse 10 und für Studierende gilt weiterhin das Bundes-BAföG.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Aemter für Ausbildungsförderung |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Bildung, Sozialleistung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Besuch der Klassen 5 bis 9 an einer bayerischen Realschule oder einem Gymnasium, oder der Klassen 7 bis 9 an einer Wirtschaftsschule
- Notwendige auswaertige Unterbringung
- Einkommens- und Vermögensprüfung nach den Regeln der Ausbildungsförderung
- Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht beantragen?

BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Besuch der Klassen 5 bis 9 an einer bayerischen Realschule oder einem Gymnasium, oder der Klassen 7 bis 9 an einer Wirtschaftsschule

### Wo gilt BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stmwk.bayern.de/studenten/foerderung-und-stipendien/bafoeg-und-bayafoeg.html
- Antragstellung: https://www.stmwk.bayern.de/studenten/foerderung-und-stipendien/bafoeg-und-bayafoeg.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bayafoeg-ausbildungsfoerderung-nach-bayerischem-landesrecht-bayerisches-staatsministerium
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bayafoeg-ausbildungsfoerderung-nach-bayerischem-landesrecht-bayerisches-staatsministerium
