# Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)

Zuschuss der IFB Hamburg zwischen 3.000 und 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Gefördert werden zum Beispiel Treppenlifte, barrierefreie Bäder, breitere Tuerdurchgaenge, geeignete Bodenbelaege und stufenlose Zugangswege. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Einkommen die Hamburger Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung um höchstens 100 Prozent überschreitet. Vor Beginn der Arbeiten muss Kontakt zur Eigenheimförderung aufgenommen werden, begonnen werden darf erst nach der Bewilligung. Das Programm ist mit anderen IFB-Programmen und mit KfW-Krediten kombinierbar.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 20.000 Euro |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Sanierung |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Selbstgenutztes Wohneigentum in Hamburg
- Einkommen höchstens 100 Prozent über der Hamburger Einkommensgrenze der Wohnraumförderung
- Antrag vor Beginn der Arbeiten, Baubeginn erst nach Bewilligung

## Kombinierbarkeit

Weitere IFB-Programme und KfW-Kredite, insbesondere KfW 159

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg) beantragen?

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbstgenutztes Wohneigentum in Hamburg

### Wie viel Geld gibt es bei Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)?

Der Höchstbetrag beträgt 20.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg) mit anderen Förderungen kombinieren?

Weitere IFB-Programme und KfW-Kredite, insbesondere KfW 159 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/barrierefreier-umbau-von-selbstgenutzten-eigenheimen
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/barrierefreier-umbau-von-selbstgenutzten-eigenheimen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/barrierefreier-umbau-von-selbstgenutzten-eigenheimen-hamburg-hamburgische-investitions-und
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/barrierefreier-umbau-von-selbstgenutzten-eigenheimen-hamburg-hamburgische-investitions-und
