# Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung

Stipendium für berufserfahrene Fachkräfte, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen. Im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich inklusive 80 Euro Büchergeld, im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro jährlich. Für Kinder unter 14 Jahren kommen 160 Euro monatlich Betreuungszuschlag hinzu.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung, Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Studierende, Privatpersonen |
| Themen | Bildung |
| Frist | laufend, zwei Auswahlverfahren pro Jahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Besondere berufliche Leistung, etwa guter Ausbildungsabschluss, Aufstiegsfortbildung, Wettbewerbserfolg oder Arbeitgeberempfehlung
- Bewerbung vor Studienbeginn, Aufnahme des Studiums innerhalb eines Jahres

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung beantragen?

Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an Arbeitnehmer, Studierende und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Abgeschlossene Berufsausbildung

### Wo gilt Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung beantragen?

laufend, zwei Auswahlverfahren pro Jahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
- Antragstellung: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/aufstiegsstipendium-der-begabtenfoerderung-berufliche-bildung-bundesministerium-fuer-bildu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/bildung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/aufstiegsstipendium-der-begabtenfoerderung-berufliche-bildung-bundesministerium-fuer-bildu
