# Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung

Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesnetzagentur |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vermieter |
| Themen | THG-Quote, Mobilität, Energie |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Elektronische Anzeige der Inbetriebnahme innerhalb von zwei Wochen
- Zustimmung zur Veröffentlichung im Ladesäulenregister
- Einhaltung der technischen Anforderungen nach Paragraf 3 LSV
- Anzeige auch, wenn ein bestehender Ladepunkt öffentlich zugänglich wird

## Kombinierbarkeit

Voraussetzung für die Meldung nach Paragraf 6 der 38. BImSchV

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung beantragen?

Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Elektronische Anzeige der Inbetriebnahme innerhalb von zwei Wochen

### Wo gilt Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung mit anderen Förderungen kombinieren?

Voraussetzung für die Meldung nach Paragraf 6 der 38. BImSchV Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.buzer.de/LSV.htm
- Antragstellung: https://www.buzer.de/LSV.htm
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/anzeigepflicht-fuer-ladepunkte-bei-der-bundesnetzagentur-als-voraussetzung-der-thg-vermark
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/thg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/anzeigepflicht-fuer-ladepunkte-bei-der-bundesnetzagentur-als-voraussetzung-der-thg-vermark
