# Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen, Zuführungs- und Industriestammgleisen. Gefördert werden maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, bei multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent. Planungskosten sind bis 17,5 Prozent förderfähig. Der Förderbetrag muss mindestens 15.000 Euro betragen (Bagatellgrenze).

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 15.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Mobilität, THG-Quote |
| Frist | laufend, Richtlinie vom 20.01.2021 durch Änderung vom 19.11.2025 verlängert bis 31.12.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsteller muss ein Unternehmen in privater Rechtsform sein
- Verpflichtung, über den Gleisanschluss während der Zweckbindung jährlich Mindestverkehrsmengen zu transportieren, sonst anteilige Rückzahlung
- Vorherige Abstimmung mit dem EBA vor der förmlichen Antragstellung
- Kumulierung möglich, die Förderquote von 50 bzw. 80 Prozent darf nicht überschritten werden

## Kombinierbarkeit

Kumulierung mit anderen Zuwendungen zulässig, solange die Höchstförderquote von 50 bzw. 80 Prozent nicht überschritten wird

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs beantragen?

Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsteller muss ein Unternehmen in privater Rechtsform sein

### Wie viel Geld gibt es bei Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 15.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs beantragen?

laufend, Richtlinie vom 20.01.2021 durch Änderung vom 19.11.2025 verlängert bis 31.12.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs mit anderen Förderungen kombinieren?

Kumulierung mit anderen Zuwendungen zulässig, solange die Höchstförderquote von 50 bzw. 80 Prozent nicht überschritten wird Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Anschlussförderrichtlinie – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_node.html
- Antragstellung: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/anschlussfoerderrichtlinie-richtlinie-zur-foerderung-des-neu-und-ausbaus-der-reaktivierung
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/anschlussfoerderrichtlinie-richtlinie-zur-foerderung-des-neu-und-ausbaus-der-reaktivierung
