# Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Im Mittelpunkt stehen bauliche Investitionen, die Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz verbessern. Die Maßnahme wird aus ELER-Mitteln und nationaler Kofinanzierung finanziert und ist Teil des GAK-Rahmens. Auswahlkriterien und Fördersaetze stehen in den Maßnahmenblaettern des Landes.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft |
| Frist | laufend, Antragsfenster werden bekannt gegeben |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Landwirtschaftlicher Betrieb mit Sitz in Schleswig-Holstein
- Investition erfuellt die Anforderungen an Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz
- Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der zuständigen Bewilligungsstelle

## Kombinierbarkeit

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, sofern keine Doppelförderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein beantragen?

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftlicher Betrieb mit Sitz in Schleswig-Holstein

### Wo gilt Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein beantragen?

laufend, Antragsfenster werden bekannt gegeben Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein mit anderen Förderungen kombinieren?

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung, sofern keine Doppelförderung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/foerdermassnahmen
- Antragstellung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/foerdermassnahmen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-afp-schleswig-holstein-ministerium-fuer-energiewende
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm-afp-schleswig-holstein-ministerium-fuer-energiewende
