# Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung

Damit Parteien nicht bis zur endgültigen Festsetzung im Februar des Folgejahres auf Geld warten müssen, zahlt der Bundestagspraesident nach Paragraf 20 Parteiengesetz vier Abschlaege im Jahr aus. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Jeder Abschlag beträgt höchstens 25 Prozent der für das Vorjahr festgesetzten Summe. Überzahlte Beträge sind unverzueglich zurückzuerstatten, notfalls wird eine Sicherheitsleistung verlangt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Praesident des Deutschen Bundestages |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Auszahlung jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestehender Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung im Vorjahr
- Antrag der Partei beim Praesidenten des Deutschen Bundestages
- Rückzahlung überzahlter Abschlaege

## Kombinierbarkeit

Staatliche Teilfinanzierung nach Paragraf 18 Parteiengesetz

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung beantragen?

Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Bestehender Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung im Vorjahr

### Wo gilt Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung beantragen?

Auszahlung jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung mit anderen Förderungen kombinieren?

Staatliche Teilfinanzierung nach Paragraf 18 Parteiengesetz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Abschlagszahlungen auf die staatliche Parteienfinanzierung?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__20.html
- Antragstellung: https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/abschlagszahlungen-auf-die-staatliche-parteienfinanzierung-praesident-des-deutschen-bundes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/abschlagszahlungen-auf-die-staatliche-parteienfinanzierung-praesident-des-deutschen-bundes
